Mit dem Suchmaschinenmonopolisten auf Kundenfang. Eine Listung bei Google Shopping ist für viele Online-Händler der Garant für einen großen Anteil ihrer Einkünfte. Doch die Umsatz-Rakete hat Schwächen, vor allem rechtlicher Natur. Denn für die Anzeigen auf dieser Plattform ist ausschließlich der Online-Händler verantwortlich.
Die Pflicht besteht vor allem in der Aktualität. Der Online-Händler hat dafür Sorge zu tragen, dass Preis, Versandkosten und Lieferumfang stets korrekt angezeigt werden. Wird zum Beispiel bei Google Shopping ein günstigerer Preis angezeigt als später im Online Shop, dann hat der Händler ein Problem. Denn letztlich haftet er – auch wenn der Fehler von dem Marktplatz-Anbieter gemacht worden ist.
Ebenso verhält es sich bei den Versandkosten. Im Juni urteilte das Oberlandesgericht Naumburg, dass die bei Google Shopping angezeigt Versandkosten mit denen im Online Shop verlangten übereinstimmen müssen und das die Verantwortung dafür beim Händler liegt.
Online-Händler sind also verpflichtet, sich aktiv um ihre Listungen bei Google Shopping zu kümmern und sich nicht auf Automatismen zu verlassen. Dieser Aufwand sollte es auch jedem Händler wert sein, denn schließlich werden Google-Shopping-Ergebnisse gleich unterhalb des Suchfeldes und damit deutlich prominenter als jeder normale Suchmaschineneintrag gelistet.
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