Schnell, einfach, sicher – die Anforderungen von Kunden an ein Zahlungsmittel in einem Online-Shop sind recht einfach. Bei der Umsetzung hapert es jedoch manchmal, denn jede Zahlungsart birgt ihre Tücken. Dennoch hat sich in den vergangenen Jahren ein Standard-Mix aus Rechnung, Kreditkarte und Paypal durchgesetzt: Die Sofortüberweisung auf dem Vormarsch.
Doch nun ist eine neue Payment-Methode auf dem Vormarsch. Bei 54 Prozent der 100 umsatzstärksten Online-Shops wird mittlerweile schon die Sofortüberweisung angeboten – und gern genutzt. Die Vorteile für den Händler sind die geringen Kosten und ein schneller Erhalt der Zahlung. Für die Kunden sieht es so aus, dass die Überweisung mit fast allen Bankkonten möglich und von daher einfach zu bedienen sind.
Gestärkt wird die Sofortüberweisung nun von einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Online-Shops sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens eine gängige, zumutbare und unentgeltliche Zahlungsart zur Verfügung zu stellen. Gegen die Sofortüberweisung hatte es Klagen gegeben, weil sensible Kontodaten sichtbar werden, weshalb das Landgericht Frankfurt meinte, diese Methode sei nicht zumutbar. Dieses Urteil kassierte nun das Oberlandesgericht in zweiter Instanz. Sollte es dagegen einen Einspruch geben, muss letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden.
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