Was sind Bildrechte?

Bildrechte

Bildrechte

Unter Bildrechten versteht man die Rechte, die das Urheberrecht dem Fotografen als Urheber an seinem Werk bietet. Es gibt zwei unterschiedliche Einsatzgebiete der Rechte. Zum einen die Urheberrechte, dem Recht auf Namensnennung und zum anderen den Nutzungsrechten, dem Recht zur Veröffentlichung und Bearbeitung. Im Allgemeinen gilt, dass der Urheber über die Nutzung seiner Bilder bestimmen darf. Um Bilder nutzen zu können benötigt man Nutzungsrechte oder Lizenzen. Hierbei gilt besondere Vorsicht, da es unterschiedliche Einschränkungen der Verwendung gibt. Nähere Informationen zu Nutzungsrechten erhalten Sie unter dem Punkt „Nutzungsrechte“.

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