Das Urheberrecht bezeichnet das subjektive und absolute Recht auf Schutz des geistigen Eigentums. Dabei wird im Gesetz das zu schützende Objekt als Werk der Kunst bezeichnet. Das Urheberrecht kann nicht einfach übertragen werden. Es unterliegt in den meisten Rechtsordnungen den Erbschaftsregeln bei Fehlen eines Testaments. In einigen Rechtsordnungen ist sogar nur die Übertragung im Falle des Todes möglich.
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